Stadtentwicklung in Rheinböllen

Zukunft und Geschichte in einer Stadt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit unserem Bürgerworkshop zu dem Sanierungskonzepts ist nun einige Zeit vergangen. Erfreulich viele Mitmenschen haben diesen Workshop besucht und / oder unsere Fragebögen ausgefüllt.

Dafür möchte ich mich, auch im Namen des Stadtrates und des Bau- und Planungsausschusses, recht herzlich bedanken.

Mit Ihrer Beteiligung haben Sie uns wertvolle Hinweise gegeben, so können wir viel besser einschätzen, was unsere Bürgerinnen und Bürger vermissen, bzw. wo sie Handlungsbedarf sehen.

Das Planungsbüro BBP hat diese Anregungen und Hinweise für den Rat zusammengestellt und daraus ein Konzept entwickelt, das der Rat mittlerweile beschlossen hat. Dieses Sanierungskonzept und den Kosten – und Finanzplan wurde dann auch der ADD vorgelegt und genehmigt.

Entsprechende Mittel werden zur Verfügung gestellt.

Parallel dazu hat sich der Bauausschuss mit dem Thema befasst und eine Priorisierung der öffentlichen Maßnahmen vorgenommen.

An höchster Priorität steht zum Beispiel die Neugestaltung des Marktplatzes an, hier soll mit der Umgestaltung hohe Aufenthaltsqualität erzielt werden. Genauso, wie Sie, verehrte Bürgerinnen und Bürger, sich das gewünscht haben.

Eine Belebung hat der Marktplatz durch das Eiscafé und den Wochenmarkt inzwischen, unabhängig vom Sanierungskonzept bereits, erfahren.

Ebenfalls wird dem Parkplatz und dem Treppenbereich hinter dem Gemeindezentrum eine hohe Priorität beigemessen, hier sind zum Beispiel die Parkbuchten nicht mehr zeitgemäß, die Treppe ist im schlechten Zustand und insgesamt wollen wir auch hier die Aufenthaltsqualität erhöhen.

Interessierte können sich gerne alle Maßnahmen und die Priorisierung während der Bürozeiten im Büro der Stadt Rheinböllen anschauen.

Ebenfalls hat sich der Rat Gedanken über die Modernisierungsrichtlinien, also über die Möglichkeit, wie private Modernisierung durch die Stadt gefördert werden kann, gemacht.  Richtlinien werden wir in der nächsten Ratssitzung beschließen und die entsprechende Satzung verabschieden.

Dieses Sanierungskonzept bedeutet zunächst sehr viel Verwaltungsarbeit und Vorbereitung, aber ich denke, dass wir bald auch an die Arbeit gehen können und die Ergebnisse der Vorbereitung umsetzen können.

Herzlichst

Ihre Bernadette Jourdant

Zielsetzungen

Die Zielsetzung der zukünftigen Stadtentwicklung legt den Fokus auf die Zukunftsfähigkeit des Standortes Innenstadt. Demnach können die folgenden Zielsetzungen definiert werden:

  • Aufwertung öffentlicher Plätze zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung ökologischer Aufwertungspotenziale sowie unter Beachtung der Anforderungen an die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
  • Aufwertung und Ausbau einiger Straßen bzw. Straßenabschnitte i. V. m. Neuordnung des ruhenden Verkehrs unter Berücksichtigung der Anforderungen des Fußgängerverkehrs mit dem Ziel die Verkehrssicherheit zu erhöhen
  • Aktivierung von Innenentwicklungs- bzw. Nachverdichtungspotenzialen zur Schaffung attraktiven und zentral gelegenen Wohnraums unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte
  • Nutzung von Potenzialen für ökologische Maßnahmen zur Erhöhung der Klimaresilienz i. V. m. Maßnahmen zur Naherholung sowie für den sanften Tourismus
  • Förderung der Modernisierung privater Bausubstanz zur Erhöhung der Wohnqualität im Bestand
  • Mitnahme und Partizipation der Bürger bei der Zusammenarbeit mit den politischen Gremien der Stadt

Handlungsfelder

Aufwertung und Entwicklung


Nachverdichtung

Nachnutzung und Entwicklung

Aufwertung und Entwicklung

Projekte und Maßnahmen

Für die zukunftsgerichtete Innenstadtentwicklung von Rheinböllen ist ein Zusammenspiel
aus privaten und öffentlichen Maßnahmen maßgeblich.

Private Maßnahmen

An privaten Maßnahmen steht die Modernisierung der Wohngebäude an erster Stelle. Es sind im Stadtraum von Rheinböllen Bereiche, wie zum Beispiel die Bacharacher Straße, zu identifizieren, in denen vermehrt Gebäude mit Sanierungsstau zu finden sind.

Baufällige Gebäude, deren Modernisierung nicht mehr wirtschaftlich ist, sollten ebenso wie marode Nebengebäude rückgebaut werden, um den Wohngebäuden mehr Belichtung und Belüftung bieten zu können. Für Leerstände gilt es Nachnutzungsmöglichkeiten zu finden.

Die Zielsetzung der privaten Maßnahmen fokussiert sich auf die Erhöhung der Wohnqualität, die Handlungsansätze lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Wohngebäude modernisieren
  • baufällige Gebäude rückbauen
  • marode Nebengebäude abbrechen
  • Nachnutzungsmöglichkeiten finden

Öffentliche Maßnahmen

Der Markplatz bildet das absolute Zentrum von Rheinböllen. Er ist umgeben von verschiedenen Nutzungen: Verwaltung, Dienstleistung, Wohnen und Einzelhandel.
Er muss sich wieder zu einem belebten Platz mit hoher Aufenthaltsqualität entwickeln – barrierefrei mit klarer Wegeführung und durchgrünt.

Der Bereich zwischen „Marktstraße“ und „Bacharacher Straße“ dient eigentlich dem Aufenthalt, denn verschiedene publikumswirksame Nutzungen treffen hier aufeinander. Der Platz sollte sich durch eine hochwertige Gestaltung zu einem attraktiven Begegnungsraum mit hoher Aufenthaltsqualität entwickeln.

Der Bereich zwischen der „Markstraße“ und der Straße „Am Markt“ wird durch seine Nutzung als Parkplatz natürlich vom ruhenden Verkehr dominiert. Eine Aufwertung der Gestaltung, vor allem durch Begrünung, trägt nicht nur zur Attraktivierung bei. Auch das Mikro- bzw. Stadtklima und damit die Wohnqualität profitieren davon.

Die „Bacharacher Straße“ ist gleichermaßen vom Durchgangsverkehr wie auch vom ruhenden Verkehr sowie von eingeschränkten Sichtbeziehungen gekennzeichnet.
Die Neuordnung des ruhenden Verkehrs, geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen sowie ein fußgängerfreundlicher Um- bzw. Ausbau würden neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch die zentrale Wohnlage in der „Bacharacher Straße“ aufwerten.

Die Straße „Im Brühl“ übernimmt neben ihrer Erschließungsfunktion der ansässigen Betriebe auch eine wichtige Verbindungsfunktion: Sie verzahnt die Innenstadt mit der freien Landschaft.

Als Radumfahrung für den verkehrstechnisch hoch belasteten Stadtkern ist sie gleichermaßen geeignet, denn sie geht über in den „Franziska-Puricelli-Weg“, welcher wiederum im Südosten der Innenstadt die Anbindung zum örtlichen Straßennetz herstellt.

Im Zuge des ohnehin anstehenden Ausbaus der Marktstraße wird die bestehende Fahrbahn verschwenkt, um die Verkehrssituation und insbesondere die -sicherheit zu verbessern. Dieser Kurvenbereich wird durch mehrere Ein- und Ausfahrtsbereiche sowie eine stark bewegte Topographie geprägt.

Die südwestlich angrenzenden Grundstücke werden derzeit bereits als Parkfläche (Schotter-parkplatz) genutzt und sind wegen unmittelbar gegenüber befindlichen Einrichtungen stark ausgelastet, da sowohl Angestellte als auch Besucher in diesem Bereich Parkraum nachfragen. Die bewegte Topographie dieses Grundstücks von rund 15.000 m² Größe bietet Potential ein Parkdeck zu errichten und damit das Parkraumangebot auf zwei Ebenen (Parkdeck + Erdgeschoss) zu erweitern.

Der Guldenbach ist in seiner ökologischen Qualität aufzuwerten. Er verbindet den verdichteten Innenstadtbereich mit der freien Landschaft und dient damit der Naherholung.

Eine Kombination städtebaulicher mit ökologischen Maßnahmen empfiehlt sich hier. Zumal der unmittelbar angrenzende Gebäudebestand Kapazitäten für Umnutzungen und Neuentwicklungen bietet. Im Zuge von privaten Entwicklungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den angrenzenden Gebäuden ist jedoch darauf Acht zu geben, dass die Randbereiche von Gewässern grundsätzlich von Bebauung freizuhalten sind.

Der Durchlass in der Bacharacher Straße ist außerdem auf seine ökologische Durchgängigkeit zu prüfen. Hier kommen weitere Fördermöglichkeiten wie zum Beispiel die Aktion Blau Plus in Betrachtung, um die Gewässersituation zu verbessern.

Das Areal im Norden der Innenstadt bietet die Möglichkeit der Nachverdichtung.
Im Sinne der Prämisse „Innen- vor Außenentwicklung“ können hier durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die Voraus-setzungen für attraktives Wohnen in der Innenstadt von Rheinböllen geschaffen werden.

Denkbar sind jedoch auch Sonderwohnformen, wie zum Beispiel betreutes Wohnen, oder Erweiterungen der bereits ansässigen Gemeinbedarfseinrichtungen.

Auch im Süden der Innenstadt sind noch Innenentwicklungspotenziale zu finden.
Durch die unmittelbare Nähe zum Puricelli-Stift würde sich neben dem klassischen Wohnen auch eine Sonderwohnform wie etwa unterstütztes Wohnen ‚in den eigenen vier Wänden‘ anbieten.

In und um Rheinböllen verlaufen einige touristische Radtouren wie z. B. die Hildegard von Bingen-Tour, der Hunsrück- oder auch der Schinderhannes-Radweg. Darüber hinaus gibt es Angebot wie die „RadAktivRouten“ für Mountainbiker. Die Haltestelle für den RegioRadler und den Freizeitbus ergänzen das touristische Angebot.

Aber auch der innerstädtische Radverkehr erfreut sich wachsender Beliebtheit und beansprucht damit zunehmend Raum im Straßenverkehr.

Jedoch bedarf die Fahrradinfrastruktur einer umfassenden Betrachtung: Es fehlt an einem durchgängigen System an sicheren Radwegen mit den entsprechenden Beschilderungen. Aber auch an gesicherten Radabstell- und E-Lade-Möglichkeiten fehlt es im Stadtraum. Eine Radwegekonzeption sollte hier erstellt werden, um die Basis für die Verbesserung der gesamten Radinfrastruktur bilden zu können.

Da sich in der Stadt Rheinböllen und ihrer Umgebung, wie gesamten Hunsrück („Saar-Hunsrück-Premium Wanderregion“), zunehmend der Wandertourismus etabliert, sind zahlreiche Wanderwege vor Ort zu finden. Neben Fernwanderwegen wie z. B. dem Soonwaldsteig und dem Ausoniusweg flankieren einige ausgewiesene Traumschleifen und weitere Wander- und Rundwege, wie der Rheinböller Stadtweg, die Stadt.

Um die Stadt Rheinböllen weiterhin touristisch zu positionieren, bietet sich ein Fußwegeleitsystem an: In der Stadt können Orientierungspunkte Informationen zu den Wanderwegen und ihren Zubringern, Übernachtungs- und Versorgungsmöglichkeiten liefern. Ergänzend helfen Wegweiser bei der Orientierung zu Orten von Interesse, wo Zielpunkte unter anderem zu historisch bedeutsamen bzw. touristisch interessanten Gebäuden Erläuterungen bereithalten.

Eine verbesserte Wegeführung käme darüber hinaus nicht nur Wandertouristen zu Gute, sondern es würden alle davon profitieren, die sich in der Stadt bewegen.

Der Goethepark, westlich des Stadt-zentrums, ist eingebettet in eine Umgebung von Wohnbebauung, Sport- und Freizeitstätten sowie Gemeinbedarfseinrichtungen. Er dient der Freizeitgestaltung und wird für Feste genutzt. Anzustreben ist daher eine Aufwertung in Richtung eines Bewegungs- bzw. Spieleparks in Verbindung mit der Schaffung von Ruhezonen, die zum Verweilen einladen. Zudem sollte er als Wegeverbindung geöffnet werden und damit sichere Durchquerungsmöglichkeiten bieten.

Ergänzend wird eine Förderung zur Sanierung des Freizeitbades über entspr. Bund-/Länder-Programme zur Sportstättenförderung angestrebt.

Der Guldenbach ist ein Gewässer 3. Ordnung, welches in früheren Jahren kanalisiert wurde. Im Bereich, südlich sowie östlich der Innenstadt befinden sich rund 10.500 m² derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Der südliche Weg „Am Guldenbach“ verbindet den Innenstadtbereich mit dem angrenzenden Naturraum. Der in Nord-Süd-Ausrichtung verlaufende Weg „Im Brühl“ flankiert den Innenstadt-bereich. Er dient Radfahrern als Umfahrung für den Stadtkern. Fuß-gänger, insb. aus dem Seniorenheim „Puricelli-Stift“, nutzen ihn als Spazierweg. In früheren Flächennutzungsplanungen wurde die Fläche sogar als Wasserfläche festgesetzt.

Heutzutage eignet sie sich für ökologische Maßnahmen und die Nutzung zur Naherholung: Sitz- und Spielmöglichkeiten würden zum Aufenthalt einladen. Attraktionen, wie z. B. ein Barfußpfad und ein natürlich gespeistes Kneippbecken fänden bei Bewohnern wie auch Touristen gleichermaßen Anklang.

Der Guldenbach könnte wieder zum Mäandrieren gebracht und seine ökologische Qualität verbessert werden.

Gebietskulisse

Mitmachen

Die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht der Stadt Rheinböllen die Realisierung zahlreicher Projekte in der Innenstadt. Die besonderen Förderungsmöglichkeiten beschränken sich jedoch nicht nur auf Maßnahmen der öffentlichen Hand, sondern kommen auch privaten Eigentümern bei der Modernisierung und Instandsetzung ihrer privaten Gebäude zu Gute, wenn diese sich innerhalb des Sanierungsgebietes befinden.

Es muss sich dabei um eine umfassende Maßnahme handeln, die sich an den Sanierungszielen der Stadt orientiert. Ein zentrales Ziel stellen der Erhalt der historischen Bausubstanz sowie des typischen Ortsbildes dar. Private Modernisierungsvorhaben müssen sich demnach immer in den städtebaulichen Zusammenhang einfügen und behutsam mit der vorhandenen historischen Bausubstanz umgehen.

Gefördert werden können Instandsetzungsmaßnahmen zum Werterhalt der Immobilie sowie Modernisierungsmaßnahmen als Wert erhöhende Maßnahmen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen können nicht gefördert werden. Einzelgewerke, wie z.B. der Einbau von neuen Fenstern oder ein Fassadenanstrich, können nur dann gefördert werden, wenn sie Teil einer durchgreifenden Gesamtmaßnahme sind.

Es bestehen zwei Fördermöglichkeiten für private Modernisierungsmaßnahmen, welche sowohl kombiniert als auch unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können:

Zuschuss

Die Sanierung eines privaten Gebäudes kann von der Stadt durch die Gewährung eines pauschalierten finanziellen Zuschusses unterstützt werden, welcher anhand der förderfähigen Investitionssumme errechnet wird. Dieser Zuschuss stellt eine auf den Einzelfall bezogene Pauschale dar und muss nicht zurückgezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht jedoch nicht.

Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten

Neben den Möglichkeiten der Bezuschussung kann in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet auch eine erhöhte steuerliche Abschreibung gemäß § 7h Einkommensteuergesetz (EstG) in Anspruch genommen werden. Dazu wird von der Stadt Rheinböllen nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme eine Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt ausgestellt.

Informieren Sie sich frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Stadt Rheinböllen über die Fördermöglichkeiten und Bestimmungen im Sanierungsgebiet, denn beide Fördermöglichkeiten sind immer an den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Eigentümer gebunden.

Ablauf – die 10 Punkte einer Modernisierungs-maßnahme:

1.    Information an die Verbandsgemeindeverwaltung über die geplante Modernisierungsmaßnahme.

Es ist ratsam, zu diesem Zeitpunkt noch keine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag ausarbeiten zu lassen.

2.    Ortstermin mit den Sanierungsbeauftragten, um Art und Umfang sowie Fördermodalitäten der Maßnahme zu besprechen

3.    Ausarbeitung von Planung und Kostenschätzung durch den Eigentümer oder ein von ihm beauftragtes (Architektur-)Büro und Antragstellung auf Bewilligung einer Förderung.
Bei Modernisierungsmaßnahmen, die kein Planungsbüro erfordern, können auch Handwerkerangebote und Bestandspläne als Antragsunterlagen eingereicht werden.

4.    Prüfung der vorgenannten Unterlagen durch die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. ein beauftragtes Büro auf die Förderfähigkeit der Maßnahme und Ausarbeitung des entsprechenden Förderantrages zur Vorlage bei den zuständigen Gremien und Stellen

5.    Zustimmung des Stadtrates und der Behörden zur geplanten Modernisierungsmaßnahme und zur Gewährung des Zuschusses und / oder der erhöhten steuerlichen Sonderabschreibung

6.    Abschluss der Modernisierungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt

7.    Durchführung der Modernisierungsmaßnahme

8.    Abruf der Fördermittel anhand von Kostennachweisen (Rechnungen), die durch den Eigentümer eingereicht und von der zuständigen Stelle geprüft werden

9.    Durchführung einer Schlussabnahme zur Prüfung des Abschlusses der Modernisierungsmaßnahme durch die Verbandsgemeindeverwaltung und / oder ein beauftragtes Büro

10. Auszahlung der Fördermittel und / oder Ausstellung der Steuerbescheinigung

Baumaßnahmen, die vor dem Abschluss der Modernisierungsvereinbarung begonnen wurden, können nicht mehr gefördert werden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Mehr

Chronologie

Aufnahme in Förderprogramm
 10. Mai 2021
Auftaktveranstaltung zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK)
26. November 2021 bis 07. Januar 2022
Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger
nach § 139 BauGB
Beschluss Stadtrat über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“
23. März 2021
Beschluss des Stadtrates über die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen in der Innenstadt von Rheinböllen
27. Oktober 2021
Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
nach § 137 BauGB
26. November 2021 bis 07. Januar 2022
Vorstellung Entwurf ISEK im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Rheinböllen
18. September 2023

KONTAKT

Stadt Rheinböllen
Marktstraße 13
55494 Rheinböllen
Stadtbürgermeisterin
Frau Bernadette Jourdant
Tel.: +49 6764 908610
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Brühlstraße 2
55469 Simmern
Fachbereich Nat. Lebensgrundlagen & Bauen
Herr Jan van Venrooy
Tel.: +49 6761 837-290
DSK Deutsche Stadt-Grundstücksentwicklungsgesellschaft 
Frankfurter Straße 39
65189 Wiesbaden
+49 611 3411-3091
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